Permobil Assist™
Support
⇨ Vorrangiger Support
⇨ Günstige Remote Service Konditionen
⇨ Unterstützung/ Training eCommerce
⇨ Unterstützung im Fleet Management
⇨ Kostenloser Zugang Permobil Academy
⇨ Technische Schulungen
Wartung
⇨ Jährliche Wartung
⇨ ETL Prüfung
⇨ Proaktive Terminierung
⇨ Inkl. Anfahrtspauschale
⇨ 30 Minuten Reparaturzeit inkl.
Leihstuhl
⇨ Leihstuhl Service
⇨ Mobilitätsgarantie
⇨ Basis Stuhl verfügbar ab Servicecenter
⇨ Zertifizierter Hygieneprozess
Premium
⇨ Baustein ausschließlich Seriennummernbezogen!
⇨ Advanced Baustein (Support + PM + Leihstuhl)
⇨ Priorisierte Serviceterminierung
⇨ Gute Planbarkeit und Kostenkontrolle
⇨ Inkl. Service- & Anfahrtspauschalen
⇨ Verwendung 100% Permobil Original Ersatzteile
Ergänzender Aktivrollstuhl Vertragsbaustein
Für die Dauer einer SmartDrive Reparatur wird dem Fachhändler ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, damit der Nutzer weiterhin mobil bleiben kann. Der Austausch erfolgt ab unserem Servicecenter zur Adresse des Fachhändlers oder Nutzers und beinhaltet neben dem SmartDrive auch den Versand zum Anwender oder Fachhändler. Der Rückversand des SmartDrives erfolgt durch den Fachhändler. Eine Abholung ist auf Anfrage kostenpflichtig möglich.
Warum auf Betriebssicherheit verzichten?
Es gibt verschiedene Gründe, die für die jährliche Wartung des Elektrorollstuhls sprechen.
Auf der Hand liegen hierbei z.B. Betriebssicherheit und vorbeugender Austausch von Verschleißteilen.
Doch auch aus Sicht der Produktsicherheit und in der Eigenschaft als Medizinprodukt der Klasse I ergeben sich Anforderungen und Notwendigkeiten.
Diese basieren sowohl aus den Eigenschaften des Produktes wie aus den gesetzlich regulatorischen Anforderungen.
So wird in der Bedienungsanleitung die Wartung durch einen Permobil Techniker oder einen qualifizierten und von Permobil autorisierten Servicetechniker empfohlen.
Diese Wartungen sind aus Gründen der Betriebssicherheit jährlich durchzuführen. Ansonsten besteht, neben einer möglichen eingeschränkten Gebrauchstauglichkeit, das Risiko über den Verlust der Gewährleistung.
Diese Notwendigkeit wird in den AGB‘s der Permobil unterstrichen, denn eine Haftung wird nur bei normaler Handhabung und Wartung gewährleistet.
Zusätzlich wird im Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) sowie in der Medizinprodukte Betreiber Verordnung (MPBetreibV) dargestellt, dass Medizinprodukte ausschließlich betrieben werden dürfen, wenn diese geprüft Mängelfrei sind.
In diesem Zusammenhang ist es zudem zu erwähnen, dass die Wartung gemäß § 33 Abs. 1,4 BSG Teil der Versorgungsverpflichtung des Kostenträgers ist und somit von diesem übernommen wird.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch zu erläutern.